Jan 06 2010
Bundesärztekammer und Kassenärztliche Bundesvereinigung geben Ratgeber “Arzt- und Klinikbewertungsportale – Qualitätsanforderungen für Arztbewertungsportale” heraus
Unter arztbewertungsportale.de hat das ÄZQ (Ärztliches Zentrum für Qualität in der Medizin) eine Checkliste für die Qualität von Arztbewertungsportalen veröffentlicht. Hinter dem ÄZQ stehen die Bundesärztekammer und die Kassenärztliche Bundesvereinigung, die auch als Herausgeber der Checkliste auftreten.
Grundsätzlich scheint es ja stark unterschiedliche Wahrnehmungen in der deutschen Ärzteschaft zu geben: Die einen erkennen Transparenz und Patient Empowerment im allgemeinen (und das Internet mit den Arzt Bewertungsportalen) als Chance, die anderen als Bedrohung und haben Angst vor einem “digitalen Pranger”. Letzteres mag nachvollziehbar sein, entspricht aber nicht der Realität.
Von uns (Internetagentur dimensional aus Köln) durchgeführte Untersuchungen zeigen jedoch, dass es nur äußerst selten zu Ausreißern kommt, bei denen Ärzten schlechte Arbeit vorgeworfen wird. Ob dies jeweils der Realität entspricht, ist natürlich nicht nachprüfbar. Gleichwohl: Die meisten erhaltenen Bewertungen zeichnen ein überaus positives Bild. Dies kann ein Zeichen von guter Arbeit sein oder von einem internetaffinen Freundeskreis oder Team.
Aufgrund der Trägerschaft des ÄZQ und der in diesem Kreise weit verbreiteten Bedenken erfreut die Veröffentlichung der Checkliste umso mehr. Denn Einigkeit sollte unter Kritikern und Befürwortern über zentrale Punkte herrschen:
- Manipulation (sowohl in positiver wie negativer Richtung) muss so weit wie irgend möglich verhindert werden
- Schmähkritik und Beleidigungen haben in einer serösen und differenzierten Bewertung keinen Raum
- die Persönlichkeitsrechte des Arztes sind zu achten; er sollte die Möglichkeit zur Kommentierung haben
- der Fragebogen muss eine hohe fachliche und methodische Güte aufweisen
- Mehrfachbewertungen durch den gleichen Nutzer sollten nicht möglich sein (oder müssen die vorherige Bewertung ersetzen)
Hatte man aus der Ärzteschaft bisweilen Stimmen gehört, laut derer Patienten “gar nicht in der Lage seien, einen Arzt zu bewerten”, so versucht das ÄZQ mit der aktuellen Veröffentlichung das einzig sinnvolle: Die Entwicklung mitsteuern und zur bestmöglichen Qualität beitragen. Das hilft den Patienten ebenso wie den Ärzten, denen ja ebenso an Qualität gelegen ist.
Und so liest sich das im Originaltext:
In den vergangenen Jahren haben sich im Internet zahlreiche Arztbewertungsportale etabliert, die sich qualitativ stark unterscheiden. Mit wenigen Ausnahmen sind sie Nutzern keine große Hilfe wenn es darum geht, den geeigneten Arzt für die persönlichen Bedürfnisse zu finden. Denn ein Patient bewertet seinen Arzt meist nach sehr subjektiven Kriterien: Freundlichkeit, Erreichbarkeit oder Wartezeiten. Die derzeit vorhandenen Portale machen dies zum Teil nur unzureichend deutlich. Sie unterscheiden sich außerdem stark in Bezug auf die Bewertungsverfahren und deren Verständlichkeit.
Bewertungsportale werden aber im Gesundheitswesen an Bedeutung zunehmen. Umso wichtiger ist es, allgemein gültige Qualitätsstandards für die Online-Bewertung von Ärzten und Krankenhäusern zu entwickeln. Das Einhalten dieser Standards soll die Verlässlichkeit der angebotenen Information gewährleisten. Vor diesem Hintergrund haben Bundesärztekammer und Kassenärztliche Bundesvereinigung jetzt durch einen Expertenkreis des Ärztlichen Zentrums für Qualität in der Medizin (ÄZQ) einen Katalog von Qualitätsanforderungen für Arztbewertungsportale erarbeiten lassen. Die Qualitätsanforderungen beziehen sich auf rechtlich – besonders datenschutzrechtlich – inhaltliche und technische Aspekte sowie auf Fragen der Verständlichkeit, Transparenz und Pflichten des Herausgebers. Sie richten sich an Anbieter und Nutzer von Bewertungsportalen: Nutzer können an Hand der formulierten Kriterien die Qualität eines Angebotes prüfen. Für Entwickler und Bereitsteller von Portalen kann der Katalog Grundlage sein, ihr Angebot zu optimieren. Ein weiterer Katalog mit Qualitätsanforderungen für Klinikbewertungsportale wird 2010 vorliegen.
Download des barrierefreien PDFs von der ÄZQ Website
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