Mai 28 2009

G-BA (gemeinsamer Bundesausschuß) Entschluß für AQUA bestätigt, BQS verliert Ausschreibung

Der G-BA (auch GBA) hat durch die letzte Stufe der Gesundheitsreform (GKV-WSG) auf Basis von § 137a SGB V (Umsetzung der Qualitätssicherung und Darstellung der Qualität) den Auftrag erhalten, ein Verfahren zur Messung und Darstellung der Versorgungsqualität für die Durchführung der einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung zu entwickeln.

Es geht dabei u.a. um die ambulante wie stationäre Leistungserbringung, ambulante Operationen, ambulante Behandlungen im Krankenhaus und um die Disease Management Programme (DMP). Das Verfahren ist dabei sektorenübergreifend zu entwickeln.

Vom gemeinsamen Bundesausschuß wurde hierfür eine europaweite Ausschreibung gestartet, bei der das AQUA Institut den Zuschlag erhalten hat.

Während der Einspruchsfrist hatte dann der Mitbewerber BQS (Bundesgeschäftstelle Qualitätssicherung) vor der Vergabekammer des Bundeskartellamtes Bonn Einspruch eingelegt und einen Antrag auf Aufhebung der Vergabeentscheidung zur Qualitätssicherung der Versorgung im Gesundheitswesen nach § 137a SGB V (Qualitätsinstitut) gestellt.

Am 19 Mai hat die Vergabekammer diesen Einspruch nebst dem hiermit verbindenen Antrag aber negativ beantwortet und somit die Entscheidung des G-BA bestätigt.

Wie der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am Dienstag in Siegburg mitteilte, beabsichtigt er so bald als möglich den Vertrag mit der „AQUA-Institut für angewandte Qualitätsförderung und Forschung im Gesundheitswesen GmbH“ zu unterzeichnen.

(Quelle: G-BA / Link zur Originalmeldung)


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